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Gemeinsam Stärke und Engagement zeigen! Das neue Label green motion macht ökologisch nachhaltig hergestellte Produktionen im deutschen Kino-, TV- und Online-/VoD-Sektor öffentlich sichtbar.
Die Gefahren aufgrund des Klimawandels nehmen zu. So wollen Förderer, Sender, VoD-Dienste und Produktionsfirmen durch Einhaltung der ökologischen Mindeststandards des Arbeitskreises „Green Shooting“ eine klima- und ressourcenschonenderen Herstellungsweise von Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen in Deutschland vorantreiben.
Produktionen, die diese Mindeststandards eingehalten haben, können im Abspann das Label green motion mit der Unterzeile KLIMASCHONEND PRODUZIERT verwenden.
Sie wünschen sich für Ihre Berichterstattung eine Logoabbildung? Bitte wenden Sie sich an arbeitskreisgreenshooting@mfg.de
Die Rechte des Labels green motion liegen beim Arbeitskreis „Green Shooting“. Die Berechtigung, das Label zu verwenden, wird dezentral vergeben. Die Vergabe erfolgt durch einen an der jeweiligen Kino-, TV- oder Online-/VoD-Produktion beteiligten Förderer, Sender oder VoD-Dienst, der Partner der ökologischen Mindeststandards sein muss. Die Produktionsfirma, die die jeweilige Produktion hergestellt hat, kann sich das Label NICHT selbst zuerkennen.
Sind sowohl ein Förderer als auch ein Sender oder ein VoD-Dienst an einer Produktion beteiligt und sind alle Partner der ökologischen Mindeststandards, vergibt der Förderer das Label. Wenn mehrere Förderer involviert sind, ist der majoritäre Förderer für die Vergabe zuständig. Ist kein Förderer involviert, aber mehrere Sender/VoD-Dienste, die Partner der ökologischen Mindeststandards sind, vergibt der majoritäre Sender/VoD-Dienst das Label. Sind keine Förderer, Sender oder VoD-Dienste beteiligt, die Partner der ökologischen Mindeststandards sind, ist die Prüfstelle zuständig.
Eine Produktion erhält das Label green motion, wenn der/die Abschlussbericht/e der Produktion von dem zuständigen Förderer/Sender/VoD-Dienst geprüft und abgenommen wurde/n. Dabei kann die Abnahme – auch bei TV-Eigenproduktionen – ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
Außerdem hat der Förderer/Sender/VoD-Dienst, der das Label vergibt, das Recht, weitere Nachweise zu den Angaben in den Abschlussberichten anzufordern.
Mit Abnahme des/der Abschlussberichts/e durch den Förderer/Sender/VoD-Dienst vergibt dieser die Berechtigung an die Produktionsfirma, im Abspann der geprüften Produktion und zu Promotionszwecken das Label green motion zu verwenden.
Alle genehmigten Abschlussberichte, auch bei TV-Eigenproduktionen, werden von den Förderern/Sendern/VoD-Diensten bei der Prüfstelle für statistische Zwecke hinterlegt.
Zweifelsfragen bei der Ausfüllung des Abschlussberichts beantwortet das FAQ des Arbeitskreises. (Beispiel: Wie wird bei Flugreisen ermittelt, ob die entsprechende Bahnfahrt über oder unter fünf Stunden dauern würde?)
In Ausnahmefällen kann eine externe Prüfstelle in die Prüfung eines Abschlussberichts einbezogen werden. Mit der Durchführung der Prüfstelle hat der Arbeitskreis das Wirtschaftsprüfungsunternehmen PwC beauftragt. Es handelt sich um folgende Ausnahmefälle:
Beschwerden von Dritten zur Einhaltung der ökologischen Mindeststandards müssen an den Förderer/Sender/VoD-Dienst gerichtet werden, der den/die Abschlussbericht/e der jeweiligen Produktion abgenommen hat. Dieser Förderer/Sender/VoD-Dienst hat dann die Möglichkeit, die Beschwerde selbst zu prüfen oder die Prüfstelle mit der Prüfung zu beauftragen. Eine eventuelle spätere Aberkennung des Labels kann nur durch den Förderer/Sender/VoD-Dienst, nicht durch die Prüfstelle erfolgen.
In Fällen, in denen kein Förderer/Sender/VoD-Dienst in die Produktion involviert ist, der Partner der Mindeststandards ist, und die Produktionsfirma deshalb das Label direkt bei der Prüfstelle beantragt hat, ist eine Beschwerde an den Arbeitskreis „Green Shooting“ zu richten. Dieser entscheidet dann, ob er die Beschwerde selbst beantwortet oder die Prüfstelle erneut einschaltet.